Schottergärten

Antrag:Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung einer örtlichen Bauvorschriftzum Verbot von Schotter-/Steingärten auf Grundlage der Hessischen Bauordnung.Begründung:Mit der Anlage von Stein– und Schottergärten werden potentiell mit Pflanzen und Tieren …

Parkplatzbewirtschaftung Schwimmbad

Das Schwimmbad Traisa ist eigentlich jedes Jahr ein Sorgenkind. Die Kosten für Energie und Wasseraufbereitung steigt von Jahr zu Jahr und so wird jetzt schon das Schwimmbad subventioniert, da es …

Spielautomatensteuer II

Ich kann verkünden, dass wir den Antrag erfolgreich eingebracht haben. Damit steht der Gemeinde etwas mehr Geld zur Verfügung. Zwischen 15.000-50.000 Euro werden es vermutlich sein.

Antrag: pestizitfreie Gemeinde

Die Gemeindevertretung Mühltal,
entscheidet in seiner Sitzung vom 9.11.2021 , dass die Gemeinde: Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.

Antrag: Leiharbeit

für die Fraktion „DIE LINKE“ stelle ich für die nächste GVE, folgenden Antrag:

Um die Qualität der Kinderbetreuung in allen Mühltalern KITA-Einrichtungen sicherzustellen, fordern wir die Gemeinde auf, folgende Kriterien für den Einsatz von Erzieherinnen sicherzustellen bzw. in die entsprechenden Verträge mit den Betreibern aufzunehmen:

1.) Die Kinderbetreuungseinrichtungen sollen keine Subunternehmer bzw. Leiharbeiterinnenbeschäftigen dürfen.

2.) Die Kinderbetreuungseinrichtungen müssen sicherstellen, dass Ihr Betreuungspersonal zu85% aus pädagogischen Fachkräften bzw. in Ausbildung befindlichen pädagogischen Personal besteht. Diese Qualitätssicherungsmaßnahme sollte schnellstmöglich bzw. bis spätestens Sommer 22 verbindlich geregelt sein. Dieser Antrag sollte im SKUSA erörtert werden.

Antrag: Jobticket

Jedem/Jeder Angestellten der Gemeinde (auch der angeschlossenen Betriebe wie KITAs, Bauhof usw.) soll auf Antrag und mit einer monatlichen Eigenbeteiligung von 5 Euro ein Jobticket für den ÖPNV zur Verfügung gestellt werden.

Antrag: Anfragedauer

Der vorletzte Satz des § 15, Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird ergänzt durch die Angabe einer Beantwortungsfrist von Anfragen und lautet damit wie folgt: „Der Gemeindevorstand beantwortet die Fragen schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen oder mündlich bei der der Anfrage nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beantwortungsfrist überschritten werden, wobei alle vier Wochen Zwischenberichte bereitzustellen sind.“