Antrag: pestizitfreie Gemeinde

Die Gemeindevertretung Mühltal,
entscheidet in seiner Sitzung vom 9.11.2021 , dass die Gemeinde: Ab sofort/schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einzusetzen.

Antrag: Leiharbeit

für die Fraktion „DIE LINKE“ stelle ich für die nächste GVE, folgenden Antrag:

Um die Qualität der Kinderbetreuung in allen Mühltalern KITA-Einrichtungen sicherzustellen, fordern wir die Gemeinde auf, folgende Kriterien für den Einsatz von Erzieherinnen sicherzustellen bzw. in die entsprechenden Verträge mit den Betreibern aufzunehmen:

1.) Die Kinderbetreuungseinrichtungen sollen keine Subunternehmer bzw. Leiharbeiterinnenbeschäftigen dürfen.

2.) Die Kinderbetreuungseinrichtungen müssen sicherstellen, dass Ihr Betreuungspersonal zu85% aus pädagogischen Fachkräften bzw. in Ausbildung befindlichen pädagogischen Personal besteht. Diese Qualitätssicherungsmaßnahme sollte schnellstmöglich bzw. bis spätestens Sommer 22 verbindlich geregelt sein. Dieser Antrag sollte im SKUSA erörtert werden.

Anfrage: Spielplätze

1. Auf dem Spielplatz Ecke Waldstraße / Tannenstraße in Traisa wurde im Frühjahr 2020 die Rutsche abgebaut. Wann wird diese ersetzt?

2. Wurden im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr 2021 weitere Spielgeräte auf Mühltals Spielplätzen abgebaut?
3. Wenn ja, wann werden diese ersetzt bzw. ist dies bereits schon geschehen?
4. Wie viele Spielgeräte müssen in den nächsten 2 Jahren ersetzt werden?

Anfrage: Personalwesen

Wie viele Stellen (Planstellen) sind in der Gemeinde schon seit mehr als 9 Monaten unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Fachbereich)
Sind alle offene Stellen auf der Gemeindewebseite ausgeschrieben? Falls Nein, warum?

Antrag: Jobticket

Jedem/Jeder Angestellten der Gemeinde (auch der angeschlossenen Betriebe wie KITAs, Bauhof usw.) soll auf Antrag und mit einer monatlichen Eigenbeteiligung von 5 Euro ein Jobticket für den ÖPNV zur Verfügung gestellt werden.

Antrag: Anfragedauer

Der vorletzte Satz des § 15, Absatz 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse wird ergänzt durch die Angabe einer Beantwortungsfrist von Anfragen und lautet damit wie folgt: „Der Gemeindevorstand beantwortet die Fragen schriftlich innerhalb einer Frist von vier Wochen oder mündlich bei der der Anfrage nächstfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung. In begründeten Ausnahmefällen kann die Beantwortungsfrist überschritten werden, wobei alle vier Wochen Zwischenberichte bereitzustellen sind.“

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