Schottergärten

Antrag:
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung einer örtlichen Bauvorschrift
zum Verbot von Schotter-/Steingärten auf Grundlage der Hessischen Bauordnung.
Begründung:
Mit der Anlage von Stein– und Schottergärten werden potentiell mit Pflanzen und Tieren belebte
Flächen in karge Steinwüsten verwandelt und wichtige Rückzugsorte für Insekten zerstört. Im Sinne
des Umwelterhalts und Artenschutzes ist dem unbedingt legislativ entgegenzuwirken. Während die
Gemeinde inzwischen ihre Bemühungen für Biodiversität und gegen Flächenverbrauch steigert,
können auch Grundstücks EignerInnen und MieterInnen ihren Teil leisten und sich im Sinne der
Nachhaltigkeit und für den Erhalt der Artenvielfalt einsetzen.
Nicht außer Acht zu lassen ist auch, welchen Einfluss die Beschotterung potentieller Rasenflächen auf
das Gemeindeklima hat. Während sich Wiesenflächen langsam aufheizen und wenig Temperatur
speichern, verhält es sich mit Steingärten genau anders herum. Die Steine erhitzen sich schneller und
stärker, speichern die Wärme über längere Zeiträume und geben diese dann nachts ab. Die
flächendeckende Einschränkung von Stein- und Schottergärten schützt also Tiere und Insekten und
hält die Gemeinde kühler.