Schließung der Aldi-Autobahn rechtssicher?

Im Zuge der Neverending-Story “ALDI-Autobahn” wurde angekündigt, diese Strecke zum 1.4.2022 zu sperren. Nach Durchsicht des Urteils, halte ich diesen Schritt nicht so einfach für machbar. Im Urteil heißt es:

Die Gemeindevertretung der Beklagten wird nach der Rechtskraft des vorliegenden Urteils erneut über die Widmung des Straßenstücks entscheiden müssen. Sie wird dabei darauf achten müssen, dass die abwägungserheblichen Belange vollständig ermittelt werden. Dazu wird auch die Ermittlung aktueller Daten über die Nutzung der im Moment nur für Anlieger befahrbaren Alten Dieburger Straße sowie über die Nutzung der als Ausweichrouten in Betracht kommenden Straßen, insbesondere auch der Bundesstraßen B 449 und B 426 gehören. Sie wird dann zu entscheiden haben, ob es bei Abwägung der Interessen der Anwohner der Alten Dieburger Straße im Ortsteil Trautheim mit den öffentlichen Interessen gerechtfertigt ist, das betreffende Stück der

Wir interpretieren diesen Text wie folgt:

Das Gericht hätte auch schreiben können, dass wir über die Widmung entscheiden können. Hat es aber nicht, sondern hier ein „muss“ eingebaut. Ich interpretiere das als Pflicht. Zudem wurde die Pflicht damit verknüpft, dass wir alle abwägungserheblichen Belange zur Verfügung gestellt bekommen.

Auch wurde das Thema Ausweichroute ( die ja nur in Betracht kommen, wenn man den jetzigen Weg nicht mehr benutzen kann, also ab 1.4.)erwähnt. Auch für diesen Fall sind Prüfungen beschrieben.

Ich würde als Laie behaupten, dass so oder so vorab eine Prüfung stattfinden muss. Ganz unabhängig davon, was man mal mit der Strecke vorhat oder auch nicht. Es könnte ja auch sein, dass man zukünftig entscheidet, die Strecke gesperrt zu lassen und damit den Zustand ab dem 1.4. weiter aufrechterhält. Auch dies ginge nicht ohne Prüfung unserer Meinung nach.

Bürgermeister mailte mir, dass es wohl kein Problem gäbe und die Sperrung “ok” sei. We will see