Und wieder mal, war die Aldi-Autobahn Thema in einem der Ausschüsse. Die Verwaltung möchte, dass wir entsprechende Planungen absegnen. Dazu haben viele andere Parteien auch Ihre Wünsche mitgeteilt.
“DIE LINKE” hat sich diesem ganzen Prozess verweigert, da wir dass für nicht rechtens halten. Wir verstehen das Urteil als Hinweis, erstmal die Fakten zu prüfen, bevor wir mit irgendwas loslegen können. Im Urteil steht folgendes:
Die Gemeindevertretung der Beklagten wird nach der Rechtskraft des vorliegenden Urteils erneut über die Widmung des Straßenstücks entscheiden müssen. Sie wird dabei darauf achten müssen, dass die abwägungserheblichen Belange vollständig ermittelt werden. Dazu wird auch die Ermittlung aktueller Daten über die Nutzung der im Moment nur für Anlieger befahrbaren Alten Dieburger Straße sowie über die Nutzung der als Ausweichrouten in Betracht kommenden Straßen, insbesondere auch der Bundesstraßen B 449 und B 426 gehören. Sie wird dann zu entscheiden haben, ob es bei Abwägung der Interessen der Anwohner der Alten Dieburger Straße im Ortsteil Trautheim mit den öffentlichen Interessen gerechtfertigt ist, das betreffende Stück der…
Gerichtsurteil zum Thema Aldi-Autobahn
Unter dieser Maßgabe ist uns völlig unverständlich, wie man jetzt schon wieder Wunschkonzert spielen kann, ohne das man irgendwas ermittelt hat. Wir baten den Ausschuss bzw. Bürgermeister darum, dass wir das vorsichtshalber von einem Anwalt prüfen lassen können. Leider wurde das abgelehnt. Auch scheint es nicht so sein, als ob wir jetzt neue Daten bzw. Fakten bekommen. Ich bin kein Anwalt, aber im Hinblick auf das Urteil fühle ich mich da nicht wohl.
Der Anwalt, der gegen die Gemeinde bei dem Thema schon ein paar mal gewonnen hat schreibt in der Frankfurter Rundschau:
Der Vertreter der Kläger, Rechtsanwalt Gerhard Strauch, teilte der Frankfurter Rundschau mit, seiner Ansicht nach könne es derzeit keinen Beschluss über eine politisch vielleicht wünschenswerte Variante für die Herstellung einer Gemeindestraße geben. „Dies wäre ein Verstoß gegen das Gerichtsurteil mit all seinen verbindlichen Aussagen.“ Zudem könne auch ein entsprechend notwendiger Bebauungsplan beklagt werden. Quelle: http://www.fr.de/rhein-main/darmstadt/urteil-in-jahrelangem-streit-gegner-von-aldi-autobahn-bekommen-recht-91433712.html
Ja wir mögen die einzigen sein, die momentan noch keine Möglichkeit sehen etwas zu planen. Aber auch wenn die Verwaltung sagt, wir lägen falsch, müssen wir unserem Gewissen folgen.